Vertragsloser Zustand: Das muss man wissen

Schreinerbranche ohne GAV: Seit dem 1. Januar 2021 ist dies der Fall. Bild: VSSM

Die Schreinerbranche steht seit dem 1. Januar 2021 ohne Gesamtarbeitsvertrag da. Doch welche Konsequenzen hat dies auf die Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden? Worauf muss geachtet werden? Wie unterstützt der VSSM seine Mitgliedsfirmen?

Trotz dreijähriger Verhandlungszeit ist eine gemeinsame Lösung für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe (GAV) gescheitert. Die Gewerkschaften haben kurz vor Jahresende auch die letzte Chance für einen Übergangs-GAV für das Jahr 2021 zerschlagen (zum Bericht), der vertragslose Zustand ist per 1. Januar 2021 Tatsache geworden. 

Welche Konsequenzen hat der vertragslose Zustand?

Diese GAV-lose Situation hat einige Auswirkungen für die ganze Branche, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die drei wesentlichsten Punkte:

  • Es kommt zu einem Wegfall der finanziellen Weiterbildungsunterstützung der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK)
  • Die arbeitsrechtlichen Mindeststandards in der Schreinerbranche richten sich nicht mehr nach dem GAV, sondern nach den Vorschriften gemäss Obligationenrecht und Arbeitsgesetz
  • Für Entsandte gelten nur noch die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts und des Arbeitsgesetzes (Es gibt keine Mindestlöhne mehr, die Löhne müssen trotzdem orts- und branchenüblich sein)

 

Worauf sollten Sie als Arbeitgeber bei einem vertragslosen Zustand achten?

Der VSSM empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben und allen Schreinereien trotz vertragslosem Zustand die guten und bewährten Arbeitsbedingungen gemäss Übergangs-GAV 2018 - 2020 beizubehalten und stellt sich auf einen längere Zeit ohne GAV ein. Diese Punkte gilt es zu beachten:

  • Behalten Sie die bisherigen, bewährten Regelungen unverändert bei
  • Die bestehenden Einzelarbeitsverträge sind weiterhin mit unverändertem Inhalt gültig
  • Bei Änderungen von Einzelarbeitsverträge braucht es die Zustimmung der Arbeitnehmenden. Ohne deren Zustimmung ist eine Änderung nur mittels einer Änderungskündigung möglich
  • Informieren Sie ihre Mitarbeitenden über die Folgen des vertragslosen Zustandes
  • Weiterbildungswillige sollen nach Möglichkeit weiterhin aktiv unterstützt werden
  • Die Branchenlösung SIKO Schreinergewerbe kann in den Betrieben unverändert beibehalten werden


Die Zentrale Paritätische Berufskommission (ZPK) hat Mitte Dezember in einem Schreiben über den Wegfall der Berufsbeiträge informiert. Anfang Januar hat sie in einem weiteren Schreiben über die nahtlose Weiterführung der Branchenlösung SIKO, welche die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Schreinereien sicherstellt, orientiert.


VSSM erarbeitet Anschlusslösungen

Der VSSM ist nicht untätig geblieben und versucht, die Konsequenzen abzufedern und seine Mitgliedsbetriebe und die Branche zu unterstützen. Der Branchenverband hat seine Schreinereien bereits im Dezember 2020 mit einem Flyer beliefert, in dem auch den Arbeitnehmenden die Auswirkungen bekannt gemacht werden. 

Flyer Mitarbeitende

Zudem arbeitet der VSSM derzeit mit Hochdruck an Anschlusslösungen für die Weiterbildungsfinanzierung und die SIKO (Übernahme durch den VSSM). Weitere Konzepte zur Stärkung der Mitgliedsbetriebe sind Bearbeitung.

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