Wärme- und Feuchteschutz

Hauptziel des Wärme- und Feuchteschutzes ist die Begrenzung des Energieverbrauchs in Gebäuden. Zuständig dafür sind in erster Linie die Kantone.

Bei den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) handelt es sich um das von den Kantonen gemeinsam erarbeitete «Gesamtpaket» energierechtlicher Mustervorschriften im Gebäudebereich. Sie bilden den «gemeinsamen Nenner» der Kantone. Sie haben ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zum Ziel, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu vereinfachen.
Die MuKEn 2014 wurden von der EnDK Plenarversammlung am 9. Januar 2015 verabschiedete. Ein nach MuKEn 2014 realisierter Neubau wird noch rund 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente an Wärmeenergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 8 Liter Heizöl-Äquivalente. Die Verbrauchsvorgaben sind seit 1975 um über 75% gesenkt worden. Damit nehmen die Kantone ihre energiepolitische Verantwortung zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich wahr.

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