Lehrbetrieb werden

Aktiv den eigenen Berufsnachwuchs ausbilden lohnt sich, es braucht lediglich drei Zutaten: Motivation Jugendliche auszubilden, fachliche Qualifikation und eine Bildungsbewilligung des Kantons.

Voraussetzungen

Um Lernende ausbilden zu dürfen, werden verschiedene Voraussetzungen verlangt.
Auf der einen Seite braucht es Motivation und Interesse sich mit Jugendlichen auseinander setzen zu wollen und das Interesse an der Grundbildung der Schreinerbranche. Auf der anderen Seite müssen die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. Dazu zählt die Bildungsbewilligung, welche vom jeweiligen Kanton ausgestellt wird.

Bildungsbewilligung

Die Bildungsbewilligung muss beim Kanton, in welchem der Betrieb ansässig ist, beantragt werden. Da diese Bewilligungen kantonal geregelt werden, sind die Voraussetzungen nicht überall identisch. Die genauen Anforderungen sind beim jeweiligen Berufsbildungsamt ersichtlich.

Kontaktliste Berufsbildungsämter

Berufsbildner und Berufsbildnerinnen

Eine wichtige Anforderung für die Bildungsbewilligung ist ein ausgebildeter Berufsbildner oder eine Berufsbildnerin. 
Gemäss Berufsbildungsverordnung (Art. 44) des Bundes müssen diese Personen folgendes erfüllen:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auf dem Gebiet, in dem sie ausbilden, oder über eine gleichwertige Qualifikation, siehe Bildungsverordnung
b) zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet
c) eine berufspädagogische Qualifikation von 100 Lernstunden (Berufsbildnerkurs) oder 40 Kursstunden ("Lehrmeisterkurs")

Bildungsverordnung

Ausbildung zum Berufsbildner oder zur Berufsbildnerin

Dazu stehen zwei Varianten offen:
Variante 1: Lehrgang «Berufsbildner/in in Lehrbetrieben» VSSM à 100 Lernstunden, ausgerichtet auf die Schreinerbranche, Abschluss mit eidg. anerkanntem Diplom
Variante 2: allgemeiner Berufsbildnerkurs à 40 Stunden , Berufe gemischt, Abschluss Kursausweis (Anbieter: Kantone)

Anbieter Bildungsgang «Berufsbildner/in in Lehrbetrieben» VSSM

Mindesteinrichtung Lehrbetrieb

Um alle relevanten Teile der Ausbildung vermitteln zu können, ist eine Mindesteinrichtung im Lehrbetrieb notwendig. Bei fehlender Möglichkeit alle Teile der Ausbildung anzubieten, kann auch mit einem anderen Betrieb zusammen gearbeitet werden oder in einem Lehrbetrriebsverbund die Ausbildung aufgeteilt werden.

Mindesteinrichtung Lehrbetrieb

Lehrbetriebsverbund

Für spezialisierte Betriebe oder wenn aus anderen Gründen nicht alle nötigen Kompetenzen der Ausbildung vermittelt werden können, bietet sich die Möglichkeit eines Lehrbetriebsverbunds an. Dazu schliessen sich mehrere Betriebe zusammen und ergänzen sich gegenseitig in ihren Tätigkeiten, womit eine umfassende Ausbildung für die Lernenden gewährleitet wird.

Lehrbetriebsverbund

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