Bild: VSSM
Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und die Sozialpartner Unia und Syna haben sich auf Lohnerhöhungen im Jahr 2024 geeinigt. Diese werden nun dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung eingereicht.
Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und die Sozialpartner Unia und Syna haben sich auf folgende Lohnerhöhungen für das Jahr 2024 geeinigt:
Effektivlöhne
Die Effektivlöhne (Bemessungsgrundlage: 100%-Pensum) werden bei allen dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden generell um 60 Franken pro Monat erhöht.
Zusätzlich dazu kommen 30 Franken pro Mitarbeitenden, die individuell ausbezahlt werden sollen. Hierzu ein Beispiel: Ein Schreinerbetrieb hat fünf Angestellte. Es wird ein Topf von 150 Franken (5mal 30 Franken) angelegt. Zwei Angestellte bekommen je 50 Franken für ihre guten Leistungen, zwei Mitarbeitende bekommen je 25 Franken und ein Angestellter geht leer aus. Wichtig dabei ist, dass der gesamte Betrag von 150 Franken ausbezahlt werden muss.
Mindestlöhne
Die Mindestlöhne werden bei allen Arbeitnehmenden-Kategorien um 1.5% erhöht.
Die Lohnanpassungen, welche per 1.1.2024 empfohlen werden, werden nun dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung eingereicht. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.
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