Die Lohnanpassungen 2023 gelten für alle

Alle dem GAV Schreinergewerbe unterstehenden Arbeitnehmenden dürfen sich über eine generelle Lohnerhöhung freuen. Bild: Shutterstock

Gute Neuigkeiten für die Arbeitnehmenden der Schreinerbranche: Die Sozialpartner konnten sich auf eine generelle Lohnerhöhung von 110 Franken sowie höhere Mindestlöhne für die Berufskategorien mit EFZ-Abschluss einigen. Die Lohnanpassungen sind ab 1. Mai 2023 allgemeinverbindlich. 

Anlässlich der im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehenen Lohnverhandlungen zwischen dem Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und den Sozialpartnern (Unia und Syna) wurde Ende 2022 eine Einigung hinsichtlich der Lohnerhöhungen sowie der Mindestlöhne für das Jahr 2023 erzielt. Der Bundesrat hat nun die Lohnerhöhungen 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Somit sind wieder beide GAV des Schreinergewerbes (Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie arbeitsrechtlicher GAV) wie auch die Lohnanpassung 2023 für alle Betriebe im Geltungsbereich anwendbar.

Die allgemeinverbindlichen Anpassungen ab 1. Mai 2023 sehen folgendermassen aus: 

• Eine generelle Lohnerhöhung von 110 Franken für alle dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden. 

• Eine individuelle Lohnerhöhung im Betrag von 40 Franken für jeden dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden jedes Betriebes. Diesen Betrag, welcher zwingend ebenfalls zur Auszahlung kommen muss, kann jeder Betrieb individuell, aufgrund von Leistung, Qualität und betrieblicher Einschätzung, auf seine Arbeitnehmenden aufteilen. 

• Die im Jahr 2022 durch die Betriebe gewährten Lohnerhöhungen (ausgenommen Mindestlohnerhöhungen sowie zwingende Stufenanstiege gemäss Lohntabelle) können auf die vorgenannten Lohnerhöhungen angerechnet werden. 

• Sämtliche Mindestlöhne für alle Berufskategorien mit einem EFZ-Abschluss (Berufsarbeiter, Monteur, Fachmonteur) werden pauschal um 150 Franken angehoben. 

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