Coronavirus: die aktuellen Infos für KMU

Sorgt auch in der Bauwirtschaft für Unsicherheit: das Coronavirus. Bild: Wikipedia

Die aktuelle Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitssituation und die Unternehmen. Hier gibt es die aktuellen, für KMU wesentlichen Neuigkeiten sowie die wichtigsten Dokumente und Hilfmittel für die Betriebe.

Der Bundesrat hat aufgrund der Ausweitung des Coronavirus einschneidende Massnahmen getroffen. In der Schweiz ist das öffentliche Leben seit dem 16. März 2020 erheblich eingeschränkt. Der Bundesrat lockert nun die Massnahmen, um schrittweise in die Normalität zurückzukehren.

Massnahmen des Bundesrats 1

16. März 2020, Bundesrat: Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Weitere Einschränkungen für die Wirtschaft und die Industrie, so auch für die Bauwirtschaft, wurden vom Bundesrat nicht kommuniziert. Die notwendigen Sicherheitsmassnahmen auf Baustellen können gemäss aktuellsten Informationen grundsätzlich ohne Schliessungen eingehalten werden.

Mit Beschluss vom Bundesrat vom 16. März 2020 werden neben Italien Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich eingeführt. Sämtliche Grenzen – auch zu Italien – bleiben für Grenzgänger und den Waren- und Güterverkehr offen. Wollen Grenzgänger ihren Arbeitsort in der Schweiz aufsuchen, müssen sie über einen Grenzgängerausweis und eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers verfügen.

Präventionsmassnahmen einhalten

17. März 2020, Empfehlung BAG: Was in Betrieben auf Baustellen und im privaten Bereich weiterhin gilt: Die Präventionsmassnahmen, die das BAG in der Kampagne «So schützen wir uns» zusammengefasst hat, sind strikte umzusetzen. Für den Berufsalltag empfehlen wir, die Einhaltung des nötigen Abstands der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, in den Pausenräumen oder auf den Baustellen wenn möglich durchzusetzen. Ebenso sollte derzeit auf Vertreterbesuche, Kundenbesprechungen mit mehreren Personen, Mitarbeitertransporte zur Baustelle mit vollbesetzten Fahrzeugen, Mitarbeiterinformationen in engen Räume und Ähnliches verzichtet werden.

Suva verzichtet auf Verzugszinsen

18. März 2020, Mitteilung Suva: Auch die Suva reagiert auf die besondere Lage und teilt mit, dass sie aufgrund der hohen wirtschaftlichen und personellen Belastung der versicherten Betriebe mit sofortiger Wirkung auf das Erheben von Verzugszinsen für verspätete Zahlungen verzichete. «Zudem werden keine Mahnungen verschickt oder Betreibungen eingeleitet», heisst es in einer Mitteilung. Diese Massnahmen seien vorerst bis am 30. Juni 2020 befristet und würden je nach Entwicklung der derzeitigen Ausnahmesituation verlängert. Die Suva verspricht, das sie auch nach Ablauf der Sistierung ihren Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben realistische, angepasste Zahlungsmöglichkeiten anbieten.

Massnahmen des Bundesrats 2

20. März 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat die Kontaktregeln verschärft und neue wirtschaftliche Massnahmen vorgestellt. Gruppen und Versammlungen von mehr als fünf Personen sind im ganzen Land verboten. Zudem werden die Kantone angewiesen, in Betrieben und auf den Baustellen die Abstands- und Hygienevorschriften durchzusetzen. 

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen hat der Bundesrat ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Total sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Mit 20 Milliarden Franken greift der Bundesrat Unternehmen mit Liquiditätsproblemen unter die Arme. Neu haben auch befristet Angestellte und Temporärarbeitende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Auch Selbständigerwerbende und Lernende sollen unterstützt werden. 

Um die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen können ab 26. März alle Unternehmen über ihre ganz normale Hausbank Kredite bis zu einem Betrag von 500'000 Franken erhalten. Der Bund wird für das Geld pauschal bürgen.

Entschädigung für Erwerbsausfall

23. März 2020, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Die neusten Informationen zur Entschädigung im Erwerbsausfall ist für die gesamte Schreinerbranche von imenser Wichtigkeit. In diesem Dokument wird aufgezeigt, wer Anrecht auf eine Entschädigung hat, wie hoch der Anspruch ist und wo der Anspruch auf Entschädigung angemeldet werden kann. Diese Formulare werden auch bei den kantonalen AHV-Kassen aufgeschaltet. 

Information Entschädigung im Erwerbsausfalls

Information Entschädigung im Erwerbsausfalls als PDF

Massnahmen des Bundesrats 3

26. März 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft präsentiert. Dabei geht es auch um die Liquidität aller KMU’s. Betroffene Unternehmen werden ab heute mit Überbrückungskrediten möglichst unbürokratisch und rasch unterstützt. Auf der Webseite des Bundes wird der Weg zum Covid-19-Kredit mit Zusatzinformationen zur Notverordnung aufgezeigt.

Zu den Kredit-Informationen

Empfehlungen für Bauherren

27. März 2020, KBOB: Als Folge der ausserordentlichen Lage hat die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in Zusammenarbeit mit bauenschweiz Empfehlungen ausgearbeitet, um die Bauherren bei möglichen Fragen im Beschaffungs- und Vertragswesen zu unterstützen. 

Empfehlungen für Bauherren

Informationen des Bundesrats

1. April 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat seine bisherige Strategie zur Eindämmung der Pandemie bestätigt. Gleichzeitig hat er bekräftigt, rasch eine gezielte Verlängerung oder Ausweitung von Unterstützungsleistungen zu prüfen. Damit sollen die Beschäftigung erhalten, Löhne gesichert, Selbstständige aufgefangen und Insolvenzen verhindert werden. Diesbezüglich wurde ein neues Helpcenter des Bundes zu Liquditätshilfen, Entschädigungen sowie Rechte und Pflichten geschaffen. 

Zum Helpcenter des Bundes

Massnahmen des Bundesrats 4

8. April 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat entschieden, die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, zu verlängern. Gleichzeitig stellt der Bundesrat in Aussicht, dass die Massnahmen noch im April schrittweise gelockert werden sollen. Weitere Neuigkeit: Zwischenbeschäftigungen von Arbeitnehmenden werden nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen besetzt werden können. 

News zur Kurzarbeitsentschädigung

Suva entlastet die Unternehmer

9. April 2020, Suva: Die Suva leistet einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Betriebe. In einem Schreiben an die Unternehmen informiert die Suva wie folgt: «Arbeitnehmende arbeiten während der Phase von Kurzarbeit nicht ihr volles Pensum. Dadurch geschehen weniger Berufsunfälle. Die Suva verzichtet daher im Rahmen einer Corona-Sonderregelung auf Prämien in der Berufsunfallversicherung auf den Löhnen, welche durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind.»

Massnahmen des Bundesrats 5

16. April 2020, Bundesrat: Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Ab dem 27. April 2020 können ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen, und Spitäler können auch nicht-dringliche Eingriffe wieder vornehmen. Wenn es die Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Mueen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem die von den Verbundpartnern der Berufsbildung gutgeheissene Lösung für dne Berufsabschluss der Lehrabgänger/innen in diesem Jahr gutgeheissen.

News zur Lockerung der Massnahmen

News zu den Schweizweit abgestimmten Lehrabschlussprüfungen 

Merkblatt und Checkliste für Arbeitgeber 

17. April 2020, Seco: Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat verschiedene Dokumente, die zur Umsetzung der Massnahmen rund um das Coronavirus für die Arbeitgeber im Bau- und Baunebengewerbe wichtig sind, überarbeitet.

Merkblatt Gesundheitsschutz

Checkliste allgemein

Checkliste Baustellen

Telefonanruf starten
Kontaktanfrage