Lohnerhöhung
Gute Meldung für die Schreinerbranche: Die Sozialpartner haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Erhöhung der Löhne auf das Jahr 2019 um generell 85 Franken pro Monat geeinigt. Die den Mitarbeitenden 2018 gewährten Lohnerhöhungen können dabei vollumfänglich angerechnet werden. Ebenso werden sämtliche Mindestlöhne generell um 85 Franken pro Monat angehoben. Diese Regelung gilt für alle dem Gesamtarbeitsvertrag Schreiner- gewerbe (GAV) unterstellten Betriebe.
Der Einigung gingen intensive Diskussionen voraus, wurde doch von den Gewerkschaften ursprünglich eine generelle Lohnerhöhung von 2,5 Prozent für alle Lohnkategorien gefordert. Der VSSM-Zentralpräsident und arbeitgeberseitige Verhandlungsführer Thomas Iten wertet das Resultat als «starkes Zeichen und eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen rund um den neuen Gesamtarbeitsvertrag, der derzeit in Ausarbeitung ist». Die von den Sozialpartnern ver- einbarten Lohnanpassungen werden zum Zeitpunkt in Kraft gesetzt, sobald diese das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) überprüft hat und sie vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden.